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Güterichtertreffen in Oldenburg - neue Wege der Justiz

Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 10.01.2019


Auf Initiative des Oberlandesgerichts Oldenburg fand am Donnerstag, dem 10. Januar 2019, in den Räumen des Sozialgerichts Oldenburg - dem Elisabeth-Anna-Palais - ein Treffen der Oldenburger Güterichter aus allen Gerichtsbarkeiten statt. Seit einigen Jahren gibt es die Möglichkeit, einen Rechtsstreit im Rahmen eines sogenannten Güteverfahrens einer einvernehmlichen und damit passgenauen Lösung zuzuführen. Dabei werden die Beteiligten von hierfür besonders ausgebildeten Güterichtern unterstützt. Gelingt die Einigung, kann das Gerichtsverfahren ohne lange Beweisaufnahmen und weitere Termine beendet werden. Diese Art der Konfliktlösung wird immer beliebter. Insbesondere bei Streitigkeiten zwischen Privatleuten vor dem Landgericht hat sich die Zahl der Güteverfahren erheblich erhöht. Auch die Fachgerichtsbarkeiten (Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit) bieten das Güterichterverfahren an.

Bei dem Erfahrungsaustausch wurde deutlich, dass für ein gelingendes Güteverfahren wichtig ist, dass die Parteien das Verfahren freiwillig wählen und grundsätzlich bereit sind, sich zu einigen. Die Erfolgsaussichten sind dann regelmäßig hoch. Sogar im zweiten Rechtszug beim Oberlandesgericht konnten Parteien im Güteverfahren noch in ca. 60 Prozent der Verfahren eine Einigung erzielen, obwohl doch schon eine Partei im ersten Rechtszug gewonnen hatte.

Gegenstand der weiteren Erörterungen war die Akzeptanz des neuen Verfahrens innerhalb der Gerichte und bei den anderen Verfahrensbeteiligten, wie Rechtsanwälten und Behördenvertretern. Die Potentiale des güterichterlichen Verfahrens haben sich noch nicht überall herumgesprochen. Bei den Landgerichten und Amtsgerichten des Oberlandesgerichtsbezirks Oldenburg haben sich im Jahre 2017 aber schon die Beteiligten von knapp 1000 Verfahren für die Inanspruchnahme des „neuen“ güterichterlichen Verfahrens entschieden.

Schließlich wurden Fragen von Kooperationsmöglichkeiten erörtert. Bei vielen Verfahren spielen verschiedene Rechtsgebiete eine Rolle. Es kann dann sinnvoll sein, wenn ein Güterichter das Verfahren zusammen mit einem Güterichter einer anderen Gerichtsbarkeit leitet, um beispielsweise in einer gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzung auch den arbeits- und sozialrechtlichen Hintergrund im Blick zu haben. Das nächste Treffen der Güterichter ist für Ende 2019 geplant.

Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Justizministeriums unter dem Stichpunkt: " Mediation im Güterichterverfahren".


Oldenburg 10.01.2019

  Bildrechte: SG Oldenburg
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