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Prozessbevollmächtigte

Wie kann ich mich vor dem Sozialgericht vertreten lassen?

Grundsätzlich können Sie selbst Ihren sozialgerichtlichen Prozess führen, also Klage erheben,

Schriftsätze einreichen prozessbeendende Erklärungen abgeben und auch vor Gericht auftreten.

Nur beim Bundessozialgericht besteht die Pflicht, sich durch einen Rechtsanwalt oder einen sonstigen

Prozessbevollmächtigten vertreten zu lassen. Jeder Verfahrensbeteiligte ist aber berechtigt, sich in

einem sozialgerichtlichen Verfahren durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Dabei kann es

sich um Rechtsanwälte, aber auch z.B. um Sozialverbände und Gewerkschaften handeln.

Zu den Einzelheiten wird auf die Regelung des § 73 Sozialgerichtsgesetz verwiesen.

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