Prozessbevollmächtigte
Wie kann ich mich vor dem Sozialgericht vertreten lassen?
Grundsätzlich können Sie selbst Ihren sozialgerichtlichen Prozess führen, also Klage erheben,
Schriftsätze einreichen prozessbeendende Erklärungen abgeben und auch vor Gericht auftreten.
Nur beim Bundessozialgericht besteht die Pflicht, sich durch einen Rechtsanwalt oder einen sonstigen
Prozessbevollmächtigten vertreten zu lassen. Jeder Verfahrensbeteiligte ist aber berechtigt, sich in
einem sozialgerichtlichen Verfahren durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Dabei kann es
sich um Rechtsanwälte, aber auch z.B. um Sozialverbände und Gewerkschaften handeln.
Zu den Einzelheiten wird auf die Regelung des § 73 Sozialgerichtsgesetz verwiesen.