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Akteneinsicht

Wie kann ich Einsicht in die Akten erhalten?

Sofern Sie zur Klagebegründung bzw. zur Begründung Ihres Antrags im Eilverfahren eine Einsichtnahme

in die Verwaltungs- und Gerichtsakten für erforderlich halten, können Sie einen entsprechenden

schriftlichen Antrag beim Gericht stellen. Die Vorsitzende/der Vorsitzenden der für Ihr Verfahren

zuständigen Kammer wird dem Antrag in der Regel stattgeben und Sie darüber schriftlich in

Kenntnis setzen. Sie können anschließend einen Termin zur Akteneinsicht im Gerichtsgebäude

mit der zuständigen Serviceeinheit der Kammer telefonisch vereinbaren. Eine Übersendung

der Akten an Sie persönlich ist nicht möglich.

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