Akteneinsicht
Wie kann ich Einsicht in die Akten erhalten?
Sofern Sie zur Klagebegründung bzw. zur Begründung Ihres Antrags im Eilverfahren eine Einsichtnahme
in die Verwaltungs- und Gerichtsakten für erforderlich halten, können Sie einen entsprechenden
schriftlichen Antrag beim Gericht stellen. Die Vorsitzende/der Vorsitzenden der für Ihr Verfahren
zuständigen Kammer wird dem Antrag in der Regel stattgeben und Sie darüber schriftlich in
Kenntnis setzen. Sie können anschließend einen Termin zur Akteneinsicht im Gerichtsgebäude
mit der zuständigen Serviceeinheit der Kammer telefonisch vereinbaren. Eine Übersendung
der Akten an Sie persönlich ist nicht möglich.