Das Elisabeth-Anna Palais
Die Geschichte des Elisabeth-Anna-Palais
Die Residenz des damaligen Großherzoges Nikolaus Friedrich Peter, das Oldenburger Schloss, befand sich gegen Ende des 19. Jahrhunderts in einem baulichen Zustand, der seiner Funktion als repräsentativer Sitz des Landesherrn nicht mehr gerecht wurde. Dadurch wurden Pläne zum Abriss des baufälligen Kammergebäudes entwickelt und zum Neubau eines großzügigen Erweiterungsbaues des Schlosses erstellt.
Diese Pläne wurden fallen gelassen, weil die Gemahlin des Erbgroßherzoges, Elisabeth Anna von Preußen, erkrankt war und für sie ein angemessenes Wohngebäude geschaffen werden sollte.
Der Großherzog verfügte daher den Bau des erbgroßherzoglichen Palais auf dem Hügel im reservierten Teil des Schlossgartens. Für das Palais und seine Nebengebäude war damals eine Summe von 300000 Mark veranschlagt.
Das Gebäude wurde von Oberbauinspektor Freese im Stile der Niederländischen Backsteinrenaissance bis 1896 erstellt. Es wurde nach der mittlerweile verstorbenen Elisabeth Anna von Preußen (verst. 28.08.1895) Elisabeth-Anna-Palais genannt.
Erbgroßherzog Friedrich August zog mit seiner zweiten Gemahlin, Elisabeth von Mecklenburg-Schwerin in das Elisabeth-Anna-Palais ein.
Bis zur Revolution durch den Soldatenrat im Jahr 1918 bewohnte Großherzog Friedrich August mit seiner Familie das Palais. Nach seiner Abdankung lebte die großherzogliche Familie dann überwiegend im Schloss in Rastede. Das Elisabeth-Anna-Palais ging in Staatseigentum über, eine Entschädigung des Großherzoges erfolgt erst erheblich später.
Das Palais diente in der Folgezeit als Wohnhaus. In der Küche wurde eine sogenannte Geusenküche betrieben, in der Speisungen von Armen erfolgten. Die Nationalsozialisten führten diese Küche später weiter und nutzten die repräsentativen Räume des Palais für Trauungen von Parteimitgliedern.
Nach Kriegsende nutzten Engländer und Kanadiern das Haus als Kasino und für Schulungen.
Als die Besatzungsmächte das Gebäude nicht mehr benötigten, prüfte das Staatshochbauamt die weitere Verwendung. In diesen Plänen war eine Nutzung durch das Oberlandesgericht Oldenburg vorgesehen. Diese Pläne wurden aber fallen gelassen . Nach geringen Umbauten bezog das Sozialgericht Oldenburg mit seiner Gründung im Jahr 1954 das Gebäude und hat dort bis heute seinen Sitz.
Die obere Etage wurde durch wechselnde Behörden genutzt (Katasteramt, Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Agrarstruktur, Grundbuchumstellungszentrum).
Heute wird das Gebäude teilweise durch das Oberlandesgericht Oldenburg mit genutzt.
Eine gravierende bauliche Veränderung fand im Jahr 1963 statt. Im Zuge des Baues des Schloßwalles wurde der Küchenflügel des Palais abgerissen und durch eine Betonquader als Eingang ersetzt. Im Zuge des Abrisses des Küchenflügels wurde auch die unterirdische Verbindung zum Pulverturm, der früher als Eiskeller diente, zugeschüttet. Der Wintergarten an der Südwestseite zum Schlossgarten wurde ebenfalls zugunsten von Parkplätzen abgerissen.
In den 80er Jahren wurde das Palais mit einem barrierefreien Zugang und einem Fahrstuhl ausgestattet , der Eingang wurde neu errichtet und stilistisch an das Gebäude angepasst.