Informationsveranstaltung für Ehrenamtliche Richterinnen und Richter
Regelmäßig lädt das Sozialgericht Oldenburg die ihm zugeordneten ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zu einem Erfahrungsaustausch im Gerichtsgebäude ein. Direktor Sonnemann konnte in diesem Jahr, am 22. Februar 2023, mehr als 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich am Sozialgericht Oldenburg ehrenamtlich engagieren, begrüßen.
Er machte deutlich, dass Ihre Arbeit für die Gewährleistung des gerichtlichen Rechtsschutzes enorm wichtig sei: „Wir benötigen Menschen, die sich für die Rechtsprechungstätigkeit interessieren und einsetzen; für die Gerichtsverhandlungen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter wegen ihrer individuellen Berufs- und Lebenserfahrung von großer Bedeutung.“
Er bedankte sich für den wertvollen Einsatz einer Jeden und eines Jeden von Ihnen.
Nach der Begrüßung begannen die Fachvorträge.
Befangenheit in der Arbeit als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter
Frau RnSG Lobschat erläuterte, dass sich der Begriff Befangenheit bei ehrenamtlichen Richtern –wie auch bei Berufsrichtern- auf eine Situation bezieht, in der ein Richter oder eine Richterin aufgrund persönlicher oder beruflicher Verbindungen, Interessen oder Vorurteile nicht in der Lage ist, in einem bestimmten Fall objektiv und unparteiisch zu entscheiden.
Die Besorgnis der Befangenheit kann aber auch nur durch das Verhalten des (ehrenamtlichen) Richters herrühren, so bei grober Unhöflichkeit zu einem Beteiligten oder offensichtlicher Unachtsamkeit z. B. durch Einschlafen.
Einführung des Bürgergeld-Gesetzes
Frau RnSG Ritter berichtete über die Eckpunkte des neuen Bürgergeldes:
Die zweistufige Einführung des Bürgergeldes begann zum 1.1.2023. Sie führte zu einer Erhöhung um 53 Euro auf 502€ (Eckregelsatz) für einen alleinstehenden Leistungsempfänger.
Während einer einjährigen Karenzzeit werden in Zukunft die vollen Kosten der Unterkunft sowie die angemessenen Heizkosten übernommen. Neben der Anhebung des Schonvermögens auf 40.000 € für einen alleinstehenden Leistungsempfänger bleiben für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft 15.000 Euro unberücksichtigt. Darüber hinaus ist u.a. die Einführung eines sog. Bürgergeldbonus in Höhe von 75 € monatlich zur Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen neu.
Zum 01.07.2023 werden in einem zweiten Schritt dann die Einkommensfreibeträge angehoben.
Einführung einer elektronischen Akte in der Gerichtsbarkeit
RSG Tolkmitt berichtete über die Einführung des Projekts e²A am 16.03.23 am Sozialgericht.
Der Begriff e²A steht dabei für „die ergonomische elektronische Akte“ und soll die Papierakte in der Justiz ersetzen. Die E-Akte ist dabei ein großer Schritt in die digitale Zukunft der öffentlichen Ämter und Behörden und steht im Mittelpunkt der Bemühungen in der Justiz um eine Stärkung des elektronischen Rechtsverkehrs.
Einerseits soll die Arbeit in den Gerichten vereinfacht werden, andererseits schafft die Digitalisierung eine Nähe zu Bürgerinnen und Bürgern, die vorher so nicht möglich war.
Nach einem gemeinsamen Austausch über fachliche und organisatorische Fragen wurde eine gelungene Veranstaltung dann gegen 18:00 beendet.