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Steckbrief Lukas Brokmann

Steckbrief

Name: Lukas Brockmann

Station: Wahlstation

Zeitraum: 01.05.2024 bis 31.07.2024


Wie sind Sie auf die Sozialgerichtsbarkeit gekommen?


Meinen ersten Kontakt zur Sozialgerichtsbarkeit hatte ich im Referendariat, als ich in der Verwaltungsstation eine mündliche Verhandlung am Sozialgericht Potsdam besucht habe. Daraufhin habe ich mich erstmals mit dem Sozialrecht beschäftigt. In der universitären Ausbildung hat das Sozialrecht – zumindest in meinem Fall – keine Rolle gespielt. Um diese Lücke etwas zu füllen und um weitere Einblicke in die richterliche Tätigkeit zu gewinnen, habe ich mich dann für meine Wahlstation beim Sozialgericht Oldenburg beworben.


Bitte schildern Sie kurz Ihre Aufgaben, Eindrücke und die Besonderheiten der Station am Sozialgericht Oldenburg:


In der Stationsausbildung habe ich Urteile und Gerichtsbescheide aus den Bereichen Bürgergeld, Elterngeld, gesetzliche Krankenversicherung und gesetzliche Unfallversicherung entworfen. Für die Besprechung meiner Arbeiten haben sich meine Ausbilderin und mein Ausbilder jeweils Zeit genommen. Ihre Hinweise und Anregungen haben mir geholfen, den sicheren Umgang mit dem Urteilsstil weiter zu verfestigen. Die bandwurmartigen Schachtelsätze und die Unmengen an Verweisungen in den Sozialgesetzbüchern haben diese Fähigkeit durchaus auf die Probe gestellt.

Daneben habe ich eine Vielzahl von Sitzungen zu so ziemlich allen Bereichen des Sozialrechts besucht und konnte mich – soweit möglich – aktiv in die Verhandlung und Beratung einbringen. Am Ende der Stationsausbildung hatte ich außerdem die Gelegenheit, eine mündliche Verhandlung mit Zeugenvernehmung zu leiten. In einem weiteren Verfahren durfte ich der Kammer außerdem eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung vorstellen und einen Entscheidungsentwurf unterbreiten.

Insgesamt habe ich mich als Referendar am Sozialgericht Oldenburg gut aufgehoben gefühlt und unter den Richterinnen und Richtern eine sehr kollegiale Atmosphäre wahrgenommen. Einzig die schwarz-lila Roben der niedersächsischen Sozialgerichtsbarkeit haben mich als brandenburgischen Referendar anfangs etwas irritiert.

Rückblickend kann ich die Stationsausbildung bei einem Sozialgericht nur empfehlen.


Muss man nach Ihrer Einschätzung vorher vertiefte Kenntnisse vom Sozialrecht haben?


Nein. Zwar sind Vorkenntnisse im Sozialrecht sicherlich von Vorteil. Vertiefte Kenntnisse im Sozialrecht sind nach meiner Einschätzung jedoch keine notwendige Voraussetzung für die Stationsausbildung am Sozialgericht. Von Vorteil sind jedoch Kenntnisse im Verwaltungsprozessrechts, wie sie aus der Ausbildung bekannt sind, um sich in die Besonderheiten des Sozialgerichtsgesetzes einzuarbeiten.


Wie geht es weiter bzw. was machen Sie heute?


Darauf bin ich selbst noch gespannt. Derzeit denke ich über eine Promotion nach.


Wenn Sie sich auch für eine Wahlstation am Sozialgericht Oldenburg interessieren, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!

Nähere Informationen finden Sie unter:

Informationen der Fachgerichtsbarkeiten | Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen

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