EGVP
Elektronischer Rechtsverkehr bei dem Sozialgericht Oldenburg:
Bei dem Sozialgericht Oldenburg besteht ab dem 01.11.2015 in gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit der rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Der elektronische Rechtsverkehr wird eröffnet durch die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Niedersachsen (Nds. ERVVO) vom 21.10.2011 (Nds. GVBl. S. 367) in der jeweils aktuellen Fassung.
Zur Abwicklung der rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation über das EGVP ist es erforderlich, dass Sie auf Ihrem Computer die Zugangs- und Übertragungssoftware EGVP installieren. Die Software kann über die Internetseite www.egvp.de heruntergeladen werden, auf der Sie auch nähere Informationen finden.
Die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen und Verordnungen finden Sie auf der Internetseite www.mj.niedersachsen.de des Niedersächsischen Justizministeriums. Dort finden Sie zum Beispiel nähere Hinweise und Erläuterungen, welche elektronischen Dokumente wie einzureichen sind und welche Voraussetzungen die elektronischen Dokumente dafür im Einzelnen erfüllen müssen.
Schriftsätze zu gerichtlichen Verfahren können weiterhin nicht per E-Mail an das Sozialgericht Oldenburg gerichtet werden.
Die Safe- / bzw. Govello-ID und die XJustiz-ID des Sozialgerichts Oldenburg lauten:
Gericht |
Safe- / bzw. Govello-ID |
XJustiz-ID |
Sozialgericht Oldenburg |
govello-1271252124279-000214561 |
P6138 |
De-Mail
Das Sozialgericht Oldenburg ist auch über De-Mail erreichbar:
Örtliche Ansprechpartner für den elektronischen Rechtsverkehr sind:
Justizoberinspektor Martin Klose
Justizamtsinspektorin Simona Peschl
Kontakt: Tel. 0441 220 6701