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Datenschutz

Datenschutzerklärung im gerichtlichen Verfahren


Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist das

Sozialgericht Oldenburg
Schoßwall 16
26122 Oldenburg

Ihre Daten werden für Zwecke der Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens und ggf. eines Prozesskostenhilfeverfahrens sowie zum Zweck der Dokumentation und weiteren Verwendung bei der Rechtsprechung und Rechtsfindung verarbeitet. Nach Abschluss des gerichtlichen Verfahrens sowie ggf. des Prozesskostenhilfeverfahrens werden Ihre Daten für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke bis zum Abschluss der für die jeweilige Aufgabenerfüllung bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfrist nach den Aufbewahrungsbestimmungen aufbewahrt.

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) und e) sowie Art. 9 Abs. 2 Buchst. f) der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), das Sozialgerichtsgesetz (SGG), die Zivilprozessordnung (ZPO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Sozialgesetzbuch (SGB I bis XII).

Ihre personenbezogenen Daten werden im Zuge des Gerichtsverfahrens weitergegeben an

  • die übrigen Beteiligten des Gerichtsverfahrens

  • die Gerichtsverwaltung, soweit sie für die Bearbeitung Ihres Rechtsschutzantrages zuständig ist

  • die von der Justizverwaltung im Rahmen des Erforderlichen eingesetzten IT-Dienstleister

  • sofern und soweit erforderlich Sachverständige und Dolmetscher/Übersetzer.

Wenn im jeweiligen Einzelfall die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie nach der Datenschutz-Grundverordnung folgende Rechte:

  • Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DS-GVO)

  • Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DS-GVO)

  • Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 DS-GVO)

  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO)

  • Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO).

Die vorgenannten Rechte stehen in einem Verfahren unter dem Vorbehalt der jeweils geltenden Rechtsgrundlage, insbesondere der Verfahrensordnungen, die zur Sicherung einer sachgerechten Verfahrensdurchführung und im Interesse der Verfahrensbeteiligten besondere Regelungen und Einschränkungen vorsehen können.

Gerichte unterliegen für die im Rahmen ihrer rechtsprechenden Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen nicht der Zuständigkeit einer Aufsichtsbehörde, insoweit besteht kein Recht auf Beschwerde.



Datenschutz nicht personenbezogener Daten


Das Niedersachsen-Portal enthält Telemedien, also Inhalte im Sinne des § 1 Abs. 1 Telemediengesetz. Hierbei werden folgende Verfahrensgrundsätze gewährleistet:
  • Bei jedem Zugriff eines Nutzers auf eine Seite aus dem Angebot des Niedersachsen-Portals und bei jedem Abruf einer Datei werden Daten über diesen Vorgang in einer Protokolldatei gespeichert. Diese Daten sind nicht personenbezogen; wir können also nicht nachvollziehen, welcher Nutzer welche Daten abgerufen hat.Diese Protokolldaten werden für zwei Monate gespeichert, sie werden lediglich statistisch ausgewertet.
  • Eine Ausnahme besteht innerhalb des Internetangebotes mit der Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (eMail-Adresse, Name, Anschrift) zur Durchführung von Serviceleistungen. Dabei erfolgt die Angabe dieser Daten durch Nutzerinnen und Nutzer ausdrücklich freiwillig. Die Inanspruchnahme oder Bezahlung aller angebotenen Dienste ist - soweit dies technisch möglich und zumutbar ist - auch ohne Angabe solcher Daten beziehungsweise unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms möglich.
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Analysedaten

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Data Protection
The Lower Saxony portal features content which is to be considered as a telecommunications service as defined by § 1 of the Telemediengesetz. The following procedural principles are assured:
  • In the case of each access by a user to a page from the content of the Lower Saxony portal and for each retrieval of a file, data relating to that process are saved in a journal file. These data are not personal data; that is to say that we cannot trace which user has accessed which data. These journal data are archived for two months and are only evaluated for statistical purposes.
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    Informationen zum Datenschutz

    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung - der Datenschutz - leitet sich aus dem Grundgesetz ab. Die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) setzen die verfassungsrechtlichen Vorgaben um. Das Niedersächsische Datenschutzgesetz ist das Datenschutz-Grundrecht für öffentliche Stellen des Landes und der Kommunen, wie etwa auch der Gerichte und Staatsanwaltschaften.

    Nach § 8 a NDSG ist jede öffentliche Stelle, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet, verpflichtet, einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dieser unterstützt die öffentliche Stelle bei der Sicherstellung des Datenschutzes und wirkt auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften hin.

    Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde können sich in Angelegenheiten des Datenschutzes ohne Einhaltung des Dienstweges an den Datenschutzbeauftragten wenden. Dieser ist außerdem Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger in Belangen des Datenschutzes: Alle Personen, die sich durch eine öffentliche Stelle in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt fühlen, können sich nach § 8 a Abs. 3 Satz 4 NDSG mit ihrem Begehren unmittelbar an den oder die behördlichen Datenschutzbeauftragte/n der öffentlichen Stelle wenden. Diese nehmen insoweit eine datenschutzrechtliche Ombudsfunktion ein. Unabhängig von der organisatorischen Einbindung sind die behördlichen Daten-schutzbeauftragten in der Ausübung ihrer Funktion weisungsfrei. Sie können sich unmittelbar an die Behördenleitung wenden und sind von den öffentlichen Stellen bei der Aufgabenerfüllung des Datenschutzes zu unterstützen.

    Datenschutzbeauftragte des Sozialgerichts Oldenburg:

    Frau Richterin am Sozialgericht Julia Lobschat,

    Tel: 0441 220-6953

    Vertr. Herr Richter am Sozialgericht Evren Yüce,

    Tel: 0441 220-6807

    E-Mail: SGOL-Datenschutzbeauftragte@justiz.niedersachsen.de


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