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Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Sozialgericht Oldenburg

Mündliche Verhandlungen finden beim Sozialgericht Oldenburg unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln statt. Ladungen zu Gerichtsverhandlungen und Terminen haben Gültigkeit und sind zu befolgen.

Bei dem Sozialgericht Oldenburg werden Verhandlungen und sonstige Anhörungen in geeigneten Sitzungssälen, die entsprechend vorbereitet sind, durchgeführt. Diese Sitzungssäle sind ausreichend groß, um den Mindestabstand zu gewährleisten. Die Bestuhlung wurde reduziert, die Belüftung und Desinfektion sichergestellt.

Es wurden Klebestreifen am Boden angebracht zur Visualisierung notwendiger Abstände. Spuckschutzwände wurden in den Sitzungssälen aufgebaut. Für alle Besucherinnen und Besucher sowie für die Verfahrensbeteiligten besteht die Verpflichtung, innerhalb des Sozialgerichts Oldenburg einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. In den Sitzungssälen entscheidet der/die Vorsitzende/in nach Maßgabe der konkreten Situation über die Verwendung Mund-Nasen-Schutzmasken.

Das Sozialgericht Oldenburg ist derzeit

am Montag bis Donnerstag in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr

und am Freitag in der Zeit von 08:00 - 13:00 Uhr

geöffnet.

Die Rechtsantragsstelle ist montags bis freitags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet (sowie nach Vereinbarung).

Angesichts der allgemeinen Empfehlungen zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus wird mit Rücksicht auf die eigene Gesundheit und die der Mitmenschen angeregt zu prüfen, ob das jeweilige Anliegen gegebenenfalls auch schriftlich eingereicht werden kann. Auskünfte hierzu können telefonisch beim Gericht eingeholt werden (0441/220-6701).

Je nach Infektionsgeschehen können weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus jederzeit notwendig werden. Die Gerichtsleitung behält sich deshalb vor, ggf. weitere Beschränkungen anzuordnen und in geeigneter Weise bekannt zu machen.

Beim Sozialgericht Oldenburg bestehen nicht nur für außergewöhnliche Ausnahmefälle wie die Ausbreitung des Corona-Virus weitreichende Zuständigkeits- und Vertretungsregelungen, die auch gegenwärtig gelten und eine geordnete Rechtsprechung und Rechtspflege jederzeit gewährleisten. Dies gilt insbesondere für eilige Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden.

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