Rechtsantragstelle
Die Rechtsantragstelle des Sozialgerichts Oldenburg bietet Ihnen im Bedarfsfall die Möglichkeit, Anträge und Erklärungen, die gegenüber dem Gericht abzugeben sind, formgerecht vor Ort im Gericht aufnehmen zu lassen (vgl. § 90 SGG). Dies betrifft insbesondere Klagen und Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (sog. Eilverfahren). Bitte beachten Sie dabei, dass die Rechtsantragstelle Sie nicht rechtlich beraten darf! Für die Rechtsberatung - soweit erforderlich - sind in erster Linie die Angehörigen der rechtsberatenden Berufe, also Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie die Sozialverbände u.ä. zuständig.
Die Rechtsantragstelle des Sozialgerichts Oldenburg finden Sie im Erdgeschoss des Gerichtsgebäudes.
Montag bis Freitag unterstützen wir Sie jeweils in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr bei der Aufnahme gerichtlicher Anträge und Erklärungen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

